Hallo,
eines möchte ich noch anmerken:
Unser T2-Schein (zumindest so, wie ich ihn kenne) verliert kein Wort über
pyrotechnische Artikel. Es geht vielmehr ausschließlich um Raketentreibsätze für Modellraketen (mit > 20 g Treibladung) und um eine limitierte Menge an Schwarzpulver und NC-Pulver. Mir ist in diesem Zusammenhang explizit gesagt woden, daß dieser Schein eben
nicht den Erwerb von Feuerwerksartikeln erlaubt, und es steht da ja auch nichts davon drin.
Wenn es jetzt aber so sein sollte, daß z.B. der BC360 als
Explosivstoff gilt und nicht (mehr) als Modellraketentreibsatz, wird's leider eng. Denn was bleibt dann
in der Praxis noch von unserer Erlaubnis nach §27?
- Zunächst einmal darf man damit (T1-Treibsätze) bündeln, d.h. mehrere Treibsätze gleichzeitig in einer Rakete verwenden. Dafür reichte es aber, wenn am Flugtag wenigstens einer anwesend ist, der einen solchen Schein hat, da der Erwerb, Transport, etc. von T1-Treibsätzen ab 18 Jahre erlaubt ist. Erst wenn man mehrere davon in die Rakete steckt und alle auf einmal startet, verwendet man ja die > 20g. Und das tut man normalerweise ja erst am Flugtag.
- Der Held 5000 enthält mehr als 20 g Schwarzpuler (kein Explosivstoff, nicht wahr?). Er wird aber meines Wissens nicht mehr hergestellt. Wir können also nur noch Restbestände aufbrauchen, dann ist's vorbei damit
- Ernst Maurers Motoren dürften wir dann auch nicht mehr verwenden, da sie als Explsivstoffe gälten. Stimmt das so? Und gilt das für alle, auch den BC80 und BC125, die angeblich einen Composite enthalten, was auch immer das genau für eine Mischung ist? Wenn es dafür einen zusätzlichen Eintrag im Schein bräuchte, muß man den erst einmal kriegen. Ich stelle mir das nicht so einfach vor. Beim Thema "Explosivstoffe" sind die Behörden heutzutage und hierzulande schließlich nicht umsonst
sehr zugeknöpft.
- Tja, und der Import von Motoren aus dem Ausland ist auch weiterhin problematisch. Diese EU-Harmonisierung soll ja angeblich erst in >5 Jahren gelten (wenn denn überhaupt, ich bin da noch skeptisch). Und bis dahin heißt's sicher erst einmal: BAM-Zulassung oder Ausnahmegenehmigung und letztere muß für jeden Flugtag einzeln beantragt werden. Darf ich denn jetzt wenigstens in die Niederlande rüberfahren, dort zugelassene Motoren erwerben, mit zurück nach D. nehmen, sie bei mir aufbewahren, um sie dann bei einem Flugtag mit entsprechender Ausnahmegenehmigung zu verwenden? Alles andere macht ja keinen Sinn.
Alles in allem scheint imho der T2-Schein kaum noch die Anstrengung (und die Kosten!) wert zu sein, da es einfach praktisch keine Motoren (mehr) gibt, die man damit erwerben und verwenden darf.
Aber vielleicht habe ich das nur falsch verstanden (hoffentlich
).
CU,
Alexander
Geändert von AlexanderM am 07. Februar 2007 um 12:19