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Neil
99.9% harmless nerd
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Beitrag 113138
[06. Februar 2007 um 12:18]
Hi,
ich versuche das mal so zusammen zu fassen wie ich es verstanden habe. Dann sollte klar werden, wo das Problem liegt. Fall 1: Ein Motor hat eine CE Zulassung bekommen. Die BAM will nur noch 100€ damit dieser Motor in die Listen der BAM aufgenommen wird, damit jeder in D-Land, der es wissen muss, weiß das der Motor okay ist. Z.B. sind die CTI Motore in Holland CE zugelassen, kostet das nur 100€ pro Motor. Damit ist die Sache erstmal gegessen. Fall2: Der Motor hat keine CE Zulassung. Dann muss diese erst gemacht werden. Das kostet dann x €. Darüber hinaus: Muss jeder schauen ob er den in seinem Schein stehen hat, ob er die Klasse in die der Motor kommt, auch nutzen darf. Wenn nicht, muss das im Schein nachgetragen werden, was kein Problem darstellen sollte. Sehe ich das so richtig? Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |
Pyroflash
Anzündhilfe Registriert seit: Jan 2007 Wohnort: Verein: Deutscher Sprengverband Beiträge: 22 Status: Offline |
Beitrag 113139
[06. Februar 2007 um 12:26]
Zitat: Tja, wie gesagt fehlt es hier einfach schon an den Grundlagen um eine vernünftige Diskussion führen zu können, wie dieses Posting auch wieder aufzeigt. Eine Kugelbombe hat übrigens noch nicht mal einen Treibsatz, sondern eine Ausstoßladung und mit einem Raketenmotor der als Explosivstoff eingestuft ist bewegst Du Dich auch nicht mehr im T1/T2-Bereich wie Du sagst. Zudem ist sowohl die Verwendung längst geregelt als auch mit der Erlaubnis nach §27 SprengG, die auf Modellraketen beschränkt ist, ein - wie Du es nennst - "abgespeckter Pyrotechniker" vorhanden. Geändert von Pyroflash am 06. Februar 2007 um 12:43 |
Pyroflash
Anzündhilfe Registriert seit: Jan 2007 Wohnort: Verein: Deutscher Sprengverband Beiträge: 22 Status: Offline |
Beitrag 113141
[06. Februar 2007 um 12:35]
Zitat: Fall 1 ist so richtig. Lediglich für Lagerung und Transport ist wie gesagt noch eine Klassifizierung erforderlich bis zu deren Erteilung der Motor als Klasse 1.1 zu behandeln ist. Im zweiten Fall ist keine legale Verwendung möglich. Die CE-Zulassung selbst muß der Hersteller oder Importeur vornehmen. Das gilt strenggenommen auch bei einer vorhandenen Ausnahmegenehmigung für Großflugwettbewerbe. Bei "Darüber hinaus" ist die Formulierung nicht ganz korrekt. Ein CE-zugelassener Motor ist ein Explosivstoff und hat deshalb keine "Klasse". Klassen gibt es nur bei einer Zulassung des Motors als pyrotechnischer Gegenstand. |
Pyroflash
Anzündhilfe Registriert seit: Jan 2007 Wohnort: Verein: Deutscher Sprengverband Beiträge: 22 Status: Offline |
Beitrag 113143
[06. Februar 2007 um 12:41]
Zitat: Das deutsche Sprengstoffgesetz kennt keine derartigen "Level". Das mag im Ausland nach anderen Gesetzes vorgeschrieben sein, diese haben aber wiederum in der BRD keine Gültigkeit. Andersrum gilt ja auch die Erlaubnis nach §27 SprengG nicht im Ausland. Am besten schickst Du dem Händler, nach der erfolgten Eintragung der CE-Zulassung durch die BAM, den Bescheid der BAM zu. Dann kann der Händler den Versand veranlassen. Holst Du den Motor selbst im europäischen Ausland ab benötigst Du für die Strecke im Ausland eine Verbringungsgenehmigung. Damit kannst Du dem Händler vor Ort ebenfalls belegen dass der Artikel zum Zwecke des Importes nach Deutschland bezogen wird. Geändert von Pyroflash am 06. Februar 2007 um 12:48 |
icepic
SP-Schnüffler Registriert seit: Okt 2003 Wohnort: Schönaich Verein: Solaris-RMB e.V.;TRA #10579 L2;T2 Beiträge: 840 Status: Offline |
Beitrag 113146
[06. Februar 2007 um 12:48]
Es gab doch mal einen Eintragungstext Vorschlag in Abstimmung mit der BAM, den Stefan W. hier mal gepostet hat. Hab ihn mal rausgesucht !!!
Darf ich damit nun Explosivstoff ?? Oder was ? Da bei jedem den ich kenne etwas Anderes in der Erlaubnis eigetragen ist, blickt doch keiner mehr durch. Oder darf jeder etwas anderes ?? Hier mal der Eintagungsvorschlag: Der folgende Wortlaut wurde von Herrn Dr. Eckard von der BAM im Herbst '05 schon mal bei einem Treffen der Landessicherheitsbehörden vorgestellt und fand allgemeine Zustimmung. Wir können uns also bei T2-Kursen und Änderungen bzw. Verlängerungen der Erlaubnisse darauf beziehen und den Sachbearbeitern in den Ämtern diesen Textvorschlag vorlegen: Abteilung I. Umgang, Verkehr und Verbringen von/mit Raketenmotoren gemäß Anlage III zum SprengG, Raketenmotoren der Klasse T2, Treibladungen/Treibsätze für Raketenmotore, NC- und Schwarzpulver sowie elektrische und pyrotechnische Anzündmittel. Abteilung II. Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt: 1) Der Umgang wird beschränkt auf das Aufbewahren, Verwenden und Vernichten. 2) Das Verwenden beinhaltet das Wiederladen von dafür vorgesehenen Raketenmotoren ausschließlich mit den vom Hersteller freigegebenen Treibladungen/Treibsätzen. 3) Der Umgang umfaßt nicht das Herstellen und Wiedergewinnen von in I. genannten Stoffen und Gegenständen. 4) Der Verkehr wird beschränkt auf das Erwerben und Überlassen an andere berechtigte Personen. 5) Die vorgenannten Tätigkeiten mit den unter I. genannten Stoffe und Gegenstände dürfen nur im Zusammenhang mit dem Aufstieg von Flugmodellen mit Raketenantrieb ausgeübt werden. Abteilung III. Die Lagerung der unter I. genannten Stoffe und Gegenstände darf mit Ausnahme der Kleinmengenregelung nach Anlage 6 der 2. SprengV nur in behördlich genehmigten Lagern erfolgen. Wird die Kleinmengenregelung in Anspruch genommen, so ist die Sprengstofflagerrichtlinie 410 zu beachten und einzuhalten. In der Tabelle in Anschnitt I lasst ihr euch dann noch die benötigten Mengen Raketenmotoren, Treibladungen/Treibsätze, Schwarz-/NC-Pulver und Anzündmittel eintragen. Fasst dabei die Mengen nicht zu knapp, sonst müsst ihr zwischendurch nochmal (kostenpflichtig) aufstocken lassen. Gruß Uli Die Frage ob man den "neusten" PC hat, beantwortet man sich, wenn man links neben der SPACE-Taste schaut !!!! |
Pyroflash
Anzündhilfe Registriert seit: Jan 2007 Wohnort: Verein: Deutscher Sprengverband Beiträge: 22 Status: Offline |
Beitrag 113149
[06. Februar 2007 um 12:55]
Zitat: Darfst Du. Der Passus "Raketenmotoren gemäß Anlage III zum SprengG" entspricht genau den Raketenmotoren die als Explosivstoff gelten. Einzig in Abteilung II fehlt was. Neben dem Aufbewahren, Verwenden und Vernichten muß hier unbedingt auch das "Verbringen" noch mit aufgeführt werden. Verbringen ist der Transport innerhalb Deutschlands. Das benötigt ihr wenn ihr einen Raketenmotor, der als Explosivstoff eingestuft worden ist, oder auch Schwarz- und NC-Pulver auf öffentlichen Straßen transportieren wollt. |
J.Boegel
Seelsorger
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Beitrag 113150
[06. Februar 2007 um 13:09]
Zitat: Treibsatz: diese Teile die zwischen den roten Schutzkappen und dem runden Etwas weiter oben sitzen...die meine ich Als Explosivstoff eingestufter Raketenmotor: genau diese Unverhältnismäßigkeit meine ich in Bezug auf: Zitat: Zitat: Genau, das ist sie...in meine Augen eben unzureichend. Tut mir leid aber diese Explosivstoffnummer ist mir zu hoch. Es will von uns "T2-lern" niemand eine bunkeranlage erreichten od. mieten um das zeug tonnenweise zu lagern. Es geht hier, konkret, um mal hin und wieder einen größeren Treibsatz der außerhalb eines flugtages genutzt werden möchte...thats all. Daher finde ich es auch "unverhältnismäßig" und nicht schwachsinnig weil sich die Begründung der jew. Gesetzeslage mir dann doch noch erschließt Wir reden hier über absolute Mindermengen. Sehs mal sorum, dann vesteht man unsere Absichten/ Denkweisen evtl. eher. Zitat: Yep, das stelle ich auch immer wieder fest Primär sollte man mal anfangen, generell, den gegenüber zu verstehen, warum ihn was bewegt/ zu etwas veranlaßt. ich weiss, damit tut sich unser Gesetzgeber derweil noch etwas schwer. Gruß Jens Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Pyroflash
Anzündhilfe Registriert seit: Jan 2007 Wohnort: Verein: Deutscher Sprengverband Beiträge: 22 Status: Offline |
Beitrag 113188
[06. Februar 2007 um 17:26]
Zitat: Das sind nur leider keine Kugelbomben, sondern Kugelraketen. Sie werden folglich auch nicht aus einem Pappmörser verschossen und haben auch sonst recht wenig vom Flugverhalten oder der Flugweite einer Modellrakete. Zitat: Warum, wer verlangt denn für was eine Bunkeranlage von Dir? Es gibt dafür extra eine Kleinmengenregelung in der 2. SprengV. Zitat: Und alles was der Gesetzgeber verlangt ist eine CE-Zulassung die in Deutschland eingetragen ist. Wenn die Motoren auch noch gelagert werden sollen, verlangt er zusätzlich eine Lagergruppen- und Transportklassifizierung. Thats all. Wenn Dir das "unverhältnismäßig" erscheint mußt Du auch mal dran denken dass ein Unglück, wie beispielsweise damals in Enschede und auch anderswo, in Deutschland sicher nicht möglich ist. Genau aus diesem Grund. Zitat: Dann zünde mal derartige "Mindermengen" in einem Wohnhaus. Vielleicht erschließt sich Dir ja dann die "Begründung" schneller. Wenn ich davon ausgehe, dass der Motor in die Lagergruppe 1.3 eingestuft wird, dürftest Du davon nach der Kleinmengenregelung immerhin 3 kg Nettoexplosivstoffmasse (!) in einem unbewohnten Raum eines Wohngebäudes lagern. Sogar 5 kg, wenn es ein unbewohntes Nebengebäude ist. Ich weiß nicht was daran "unverhältnismäßig" sein soll. |
J.Boegel
Seelsorger
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Beitrag 113201
[06. Februar 2007 um 23:26]
Zitat: Genau, da hättest Du aber auch selber drauf schließen könne das ich das falsche Wort verwendet habe, Bombe statt Rakete. Anyway...´ Ansonsten sehe ich, bei aller Liebe, keine nenneswerten Unterschiede im Fluverhalten außer dass das Eine eher gestreckt, schneller u.evtl. "weiter" ist. Ok, die bergung fällt auch anderst aus aber daran könnte man Arbeiten (Zerlegersatz nebst Effekten raus, Fallschirm mit Ausstoßladung rein). Zitat: Echt? Seit wann ist das so? Bis jetzt mußte alles eine BAM Zulassung haben, sogar für Zünddosen sollten Baumusterprüfungen angestrebt werden (oder so in der Art) Zitat: Brauche ich nicht, den Spaß hatte ich bereits beim Bund Unverhältnismäßig ist für mich das jeder Motor einzeln abgenommen werden muß und nicht einfach eine Baumusterprüfung erfolgen kann. Die Antriebe sind doch alle nach den selben Schema gestrikt (mal von AT´s ausgehen). Das könnte man dann auch in Impulsklassen zusammenfassen. Wie gesagt, das zeug hat sich im Ausland nachweisbar über Jahre hinweg bewährt. Noch intensivere Langzeittests werden sich von der Durchführung her eher schwierig gestallten...vermute ich mal. Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Neil
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Beitrag 113231
[07. Februar 2007 um 09:50]
Hi,
die Diskussion über ein Stufenführerschein zum erwerben von großen Motor findet ihr hier http://www.raketenmodellbau.org/forum?action=viewthread&threadid=7209&page=2 Somit sollte wieder Platz sein für T2 Fragen und Antworten Gruß Neil Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu. |