Du kannst keine neue Antwort schreiben
Seiten (3): [1] 2 3 »

Autor Thema 
Mock

Anzündhilfe

Registriert seit: Apr 2003

Wohnort: Nürnberg

Verein:

Beiträge: 22

Status: Offline

Beitrag 30780 , Chemie [Alter Beitrag11. Juni 2003 um 14:19]

[Melden] Profil von Mock anzeigen    Mock eine private Nachricht schicken   Mock besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Mock finden

Hallo zusammen
Meine Mutter ist Chemieschelaborantin und da wollte ich wissen
ob sie Treibsätze bauendarf
Kai Schneider

Epoxy-Meister


Moderator

Kai Schneider

Registriert seit: Sep 2002

Wohnort: Bielefeld / TRA 10588

Verein:

Beiträge: 411

Status: Offline

Beitrag 30789 , Re: Chemie [Alter Beitrag11. Juni 2003 um 15:31]

[Melden] Profil von Kai Schneider anzeigen    Kai Schneider eine private Nachricht schicken   Kai Schneider besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Kai Schneider finden

Also um es mal kurz zu machen....NEIN! Das dürfen nur Leuten die einen Befähigungsschein dazu haben und ich wette das deine Mutter als Chemieschelaborantin keinen hat.

MfG Kai Schneider

With sufficient thrust, pigs fly just fine. However, this is not necessarily a good idea. It is hard to be sure where they are going to land, and it could be dangerous sitting under them as they fly overhead.
Michael aus HH

Anzündhilfe

Registriert seit: Jul 2003

Wohnort: Hamburg

Verein:

Beiträge: 24

Status: Offline

Beitrag 32807 [Alter Beitrag24. Juli 2003 um 21:10]

[Melden] Profil von Michael aus HH anzeigen    Michael aus HH eine private Nachricht schicken   Besuche Michael aus HH's Homepage    Mehr Beiträge von Michael aus HH finden

Wo kann man so einen Schein erwerben? Und wie alt muß man dazu sein?

Michael aus HH
Oliver Arend

Administrator


Administrator

Oliver Arend

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Great Falls, VA, USA

Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR

Beiträge: 8333

Status: Offline

Beitrag 32810 [Alter Beitrag24. Juli 2003 um 21:30]

[Melden] Profil von Oliver Arend anzeigen    Oliver Arend eine private Nachricht schicken   Oliver Arend besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Oliver Arend finden

Du hättest eher fragen sollen: Wie teuer ist so ein Schein, wie teuer ist die Versicherung für die Herstellungsstätte, wieviel kostet die Herstellungsstätte an sich, die Zulassung derselben als solche, usw.

Da kommt locker ein fünfstelliger Betrag zusammen. Damit kannst Du ein Jahr einen CNC-Dreher oder -Fräser beschäftigten, der Dir ein beliebiges Hybrid- oder Flüssigtriebwerk baut, wo Du keinen Schein für brauchst. Materialkosten fallen da gar nicht weiter auf...

Oliver
Johannes (Axe) Haux

Poseidon

Johannes (Axe) Haux

Registriert seit: Okt 2000

Wohnort: D-73035 Göppingen-Jebenhausen

Verein: HGV, AGM, TRA #7891 L2 z.Zt. inaktiv

Beiträge: 1067

Status: Offline

Beitrag 32812 [Alter Beitrag24. Juli 2003 um 21:34]

[Melden] Profil von Johannes (Axe) Haux anzeigen    Johannes (Axe) Haux eine private Nachricht schicken   Johannes (Axe) Haux besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Johannes (Axe) Haux finden

Zitat:
Original geschrieben von Michael aus HH
Wo kann man so einen Schein erwerben? Und wie alt muß man dazu sein?

Michael aus HH




Hi Michael,

das ist insgesamt recht heikel.
Du brauchst eine entsprechend eingerichtet Arbeitsstaette.
Versicherung.
Erlaubnis nach SprengG (erfordernisse dort nachzulesen).
...

Schon die Versicherung alleine macht den Selbstbau unrentabel.

Gruss

Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, daß sie nur verdummte Sklaven aber keine freien Völker regieren können. (Johann Nepomuk Nestroy)
Das Merkwürdige an der Zukunft ist wohl die Vorstellung, daß man unsere Zeit einmal die gute alte Zeit nennen wird. (Ernest Hemingway)
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. (Otto Fürst von Bismarck)
Michael aus HH

Anzündhilfe

Registriert seit: Jul 2003

Wohnort: Hamburg

Verein:

Beiträge: 24

Status: Offline

Beitrag 32828 [Alter Beitrag25. Juli 2003 um 10:01]

[Melden] Profil von Michael aus HH anzeigen    Michael aus HH eine private Nachricht schicken   Besuche Michael aus HH's Homepage    Mehr Beiträge von Michael aus HH finden

Achso, das das so Teuer wird, hätte ich jetzt gar nicht gedacht.
Ich glaub dann ist das doch nichts für mich.wink

Michael aus HH
tomu

Anzündhilfe

Registriert seit: Feb 2004

Wohnort: in der Nähe von Nürnberg

Verein:

Beiträge: 7

Status: Offline

Beitrag 43569 [Alter Beitrag07. Februar 2004 um 21:15]

[Melden] Profil von tomu anzeigen    tomu eine private Nachricht schicken   Besuche tomu's Homepage    Mehr Beiträge von tomu finden

Hallo,

ich bin zwar neu hier in diesem Forum aber beschäftige mich schon seit einigen Jahren mit Highpower- und Amateur-Raketentechnik.

Deine Mutter darf als Chemielaborantin unter bestimmten Vorraussetzungen die in der 1. Verordnung zum Sprenstoffgesetz und dort in den §1 und §2 näher bezeichnet sind Sprengstoffe und pyrotechnische Gemische bis maximal 300 Gramm herstellen ohne dass sie eine Erlaubnis nach §7 SprenG (für gewerbliche Zwecke) oder nach §27 SprenG (für private Zwecke) benötigt.

Zur Herstellung des Motorengehäuses (ohne Spreng- oder pyrotechnische Mittel/Füllung) bedarfes keiner Genehmigung.

Zum Laden des Motorengehäuses und zum Abrennen bedarf es dann jedoch wieder einer sprengstoffrechtlichen Genehmigung. Dies gilt für die BR Deutschland.

Das Beantragen einer Erlaubnis zur Herstellung von pyrotechnische Gegenständen oder Sprengstoffen -mitteln ist für einen Privatmann absurd, unabhängig von den verlangten Voraussetzungen wird ein ausreichendes Bedürfnis nicht anerkannt.
Tom

Grand Master of Rocketry


Administrator

Tom

Registriert seit: Aug 2000

Wohnort: Neustadt

Verein: T2 , SOL-1

Beiträge: 5257

Status: Offline

Beitrag 43573 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 10:03]

[Melden] Profil von Tom anzeigen    Tom eine private Nachricht schicken   Besuche Tom's Homepage    Mehr Beiträge von Tom finden

Zitat:
Original geschrieben von tomu

Deine Mutter darf als Chemielaborantin unter bestimmten Vorraussetzungen die in der 1. Verordnung zum Sprenstoffgesetz und dort in den §1 und §2 näher bezeichnet sind Sprengstoffe und pyrotechnische Gemische bis maximal 300 Gramm herstellen ohne dass sie eine Erlaubnis nach §7 SprenG (für gewerbliche Zwecke) oder nach §27 SprenG (für private Zwecke) benötigt.




Hallo,

hmmm.. welche bestimmten Vorraussetzungen sind das und wo steht das geschrieben ?
Ich kann mir nicht vorstellen , dass das wirklich so ist.
Für das Herstellen eines pyrotechnischen Satzes ist meines Wissens ein Herstellerschein notwendig.

Gruss
Tom
Andreas H.

Grand Master of Rocketry


Moderator

Registriert seit: Nov 2001

Wohnort:

Verein:

Beiträge: 2528

Status: Offline

Beitrag 43575 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 10:45]

[Melden] Profil von Andreas H. anzeigen    Andreas H. eine private Nachricht schicken   Andreas H. besitzt keine Homepage    Mehr Beiträge von Andreas H. finden

So der Gesetzestext:
SprengV 1 § 2

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die §§ 5, 5a, 7 bis 16, 20, 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 16 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf

1. das Herstellen, das Be- und Verarbeiten, das Aufbewahren, das Verwenden,

das Vernichten, den Erwerb, das Verbringen und die Einfuhr kleiner Mengen von Explosivstoffen, pyrotechnischen Sätzen und von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, die für wissenschaftliche, analytische, medizinische und pharmazeutische Zwecke verwendet werden durch a) Inhaber von wissenschaftlichen Instituten oder von Laboratorien und die mit der Leitung dieser Stellen beauftragten Personen, b) Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Heilpraktiker und Dentisten, c) Personen, die unter Aufsicht einer nach Buchstabe a oder b bezeichneten Person handeln;2. den gegenseitigen Vertrieb und das gegenseitige Überlassen kleiner Mengen zwischen den unter Nummer 1 bezeichneten Personen mit der Maßgabe, daß das Überlassen nur gegen Bestell- oder Lieferschein erfolgen darf, der fünf Jahre aufzubewahren ist.
Die in Nummer 1 Buchstabe a und b bezeichneten Personen müssen die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Fachkunde besitzen. Als kleine Mengen im Sinne der Nummern 1 und 2 gelten höchstens je 100 g von explosionsgefährlichen Stoffen, die gegen mechanische und thermische Beanspruchung nicht empfindlicher sind als Pentaerythrittetranitrat und höchstens je 3 g von empfindlicheren explosionsgefährlichen Stoffen.
.
.
.

Gruß Andreas
emmpunkt

Überflieger

emmpunkt

Registriert seit: Jul 2003

Wohnort: Nümbrecht

Verein: Solaris-RMB

Beiträge: 1115

Status: Offline

Beitrag 43581 [Alter Beitrag08. Februar 2004 um 11:41]

[Melden] Profil von emmpunkt anzeigen    emmpunkt eine private Nachricht schicken   Besuche emmpunkt's Homepage    Mehr Beiträge von emmpunkt finden

Zitat:
Pentaerythrittetranitrat



Was ist gefährlicher?
Der Versuch, dieses Wort auszusprechen oder der Besitz des Stoffes????big grin

Nee, im Ernst, was ist das?

Gruss M.
Seiten (3): [1] 2 3 »
[Zurück zum Anfang]
Du kannst keine neue Antwort schreiben