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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7648775 , Registrierungspflicht für »Betreiber unbemannter Luftfahrtsysteme« [Alter Beitrag02. Dezember 2020 um 17:53]

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Zu den sog. UAS gehören auch Flugmodelle aller Art, also auch Modellraketen.

Jeder, der ein solches UAS mit einer Startmasse von mehr als 250 g oder mit Sensoren, die zur Erfassung personengebundener Daten geeignet sind (i. A. Kameras), betreiben möchte, muss sich ab dem 31.12.2020 registrieren. Für Mitglieder des DAeC und des DMFV erfolgt dies automatisch, Ihr braucht nichts weiter zu unternehmen und müsstet auch schon entsprechende Fragen von Eurer jeweiligen Vereins-Mitgliederverwaltung bekommen haben. Für alle anderen wird es ab dem 31.12. eine Online-Registrierungs-Möglichkeit geben. Allerdings geht das Luftfahrtbundesamt schon jetzt davon aus, dass die Website in den ersten Tagen überlastet wird.

Die Registrierung gilt für Betreiber, das heißt für Euch als Personen. Die Modelle braucht Ihr nicht zu registrieren; auf ihnen muss nur die Euch als Person zugeordnete Registrierungsnummer angebracht werden. (Dieser Hinweis wurde nach dem ersten Antwortpost ergänzt)

Der Betrieb eines entsprechenden Modells ohne die Registrierungsnummer ist ab dem 31.12.2020 nicht mehr erlaubt! Immerhin:
Zitat:
Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registriernummer (e-ID) angebracht werden. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 02. Dezember 2020 um 18:23

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Beitrag 7648777 [Alter Beitrag02. Dezember 2020 um 18:09]

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Hi Oliver,

Danke, dass du uns so früh darüber informierst. Ich denke, für viele von uns hier wird das ein riesen Aufwand, alles zu registrieren. Ich selbst muss schon ca. 12 Modelle anmelden (Raketen ausgenommen). Ich habe keine Ahnung, was das soll. Als hätten wir im Moment keine anderen Problemeconfused confused.

Gruß,
Felix.

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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7648778 [Alter Beitrag02. Dezember 2020 um 18:21]

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Du musst Dich nur als Betreiber ein Mal registrieren, nicht jedes Modell einzeln.

Oliver
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Beitrag 7648779 [Alter Beitrag02. Dezember 2020 um 18:22]

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Hi Oliver,

Dann geht's ja noch.

Gruß,
Felix.

Geändert von NewWaterRockets am 02. Dezember 2020 um 22:49


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Beitrag 7648782 [Alter Beitrag02. Dezember 2020 um 20:07]

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Es geht wie immer in solchen Fällen um die Frage: „Wer ist verantwortlich, wenn etwas passiert?“
Der Nachteil: mit dem Modellbauschild mit Name und Adresse hatte man zumindest noch den Vorteil, ein verlorenes Stück wiederzubekommen.
Mit der Registriernummer fällt das weg. Da greift dann wie üblich der Datenschutz. Aber ich habe gelernt: „ Bei Vorschriften nie nach dem Sinn fragen!“

Gruß Achim

Geändert von AchimO am 02. Dezember 2020 um 20:12


laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
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Beitrag 7648784 [Alter Beitrag02. Dezember 2020 um 21:07]

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Na ja, jedes Gesetz bedarf einer Begründung. Sonst erlangt es m.E. keine Legitimität.
Ist doch super. Wenn jetzt einer ein Flugzeug für eine Straftat benutzt, kann man einfach nachschauen wer hinter der Registriernummer steckt und der Bösewicht ist geschnappt. Ich mache ja gerne bei so was mit, nur wie immer haben wir die Arbeit und Die, die scheiße bauen lachen sich einen ab.

Gruß Ralf

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Beitrag 7648785 [Alter Beitrag02. Dezember 2020 um 22:11]

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Also müssen zukünftig nicht mehr die Feuerfesten Schilder mit Adresse angebracht sein? Hat sich ja voll gelohnt für diese 2? Jahre ruhe . Zumindest kann man da seine Nummer im Notfall einfach mit einen Stift auf sein Modell schreiben.

Östlichster Raketenflieger Deutschlands.
NewWaterRockets

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Beitrag 7648786 [Alter Beitrag02. Dezember 2020 um 22:49]

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N'Abend,

Das mit dem fehlenden feuerfesten Schild ist wirklich praktisch. Ich denke aber auch, man solle seine Nummer draufschreiben. Vorhin kam die Begründung, man brauche dies, um "UFOs" am Flughafen zuordnen zu können, sollte es zu einem Unfall kommen. Ich denke allerdings nicht, dass von einem Fluggerät nach Triebwerkseintritt in die Turbinen noch irgendetwas übrig ist.

Gute Nacht,
Felix.

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Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7648873 [Alter Beitrag19. Dezember 2020 um 21:51]

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Noch eine Ergänzung zur Registrierungpflicht:
Zitat:
(5) UAS-Betreiber registrieren sich selbst,
a) wenn sie in der „offenen“ Kategorie eines der folgenden unbemannten Luftfahrzeuge betreiben:
i) ein Luftfahrzeug mit einer MTOM von 250 g oder mehr, das bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann,
ii) ein mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstetes Luftfahrzeug, sofern es nicht der Richtlinie 2009/48/EG genügt.
b) wenn sie in der „speziellen“ Kategorie ein unbemanntes Luftfahrzeug einer beliebigen Masse betreiben.

Für den Betrieb in der offenen Kategorie gilt eine Maximalflughöhe von 120 m über Grund, alles darüber hinaus ist automatisch »speziell«; man muss sich also dafür registrieren (und andere Regeln beachten), wenn man mit einem C-Motor auf 150 m fliegen will ...

Oliver
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Beitrag 7648874 [Alter Beitrag19. Dezember 2020 um 23:13]

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Oliver, mal eine Frage:

Wie siehst du das, ist damit die Drohnenverordnung durch die EU-Regulierung außer Kraft (a) oder sind das zusätzliche Restriktionen, die noch dazukommen (b)?

Falls (a): Dann würde die bisherige Kennzeichnung dadurch ersetzt.
Falls (b): Dann würde die maximale Höhe von 100 m aus der Drohnenverordnung ja in Deutschlandf immer noch gelten und das Schild mit Name und Adresse auch noch erforderlich sein.

Gruß Achim

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