Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Wasserraketen > Allgemeines > Neuer De-Rekord (290m) und Erarbeitung eines neuen Regelwerks
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AchimO

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Beitrag 7638537 [Alter Beitrag26. Juli 2016 um 14:16]

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@Marcel,
ich sehe das so:
Ein Entlüftungsschlauch hat einen Außendurchmesser, der zwangsläufig kleiner ist als der Innendurchmesser der Düse - sonst würde er ja nicht entlüften.
Im Gegensatz dazu hat eine Launchtube nahezu den gleichen Durchmesser wie der Innendurchmesser der Düse.

Ein Entlüftungsschlauch wäre also nicht einer Launchtube gleichzustellen.

@Alle:
Noch eine Ergänzung zur Auslösung der Bergung. Zusätzlich zu
'mechanisch, elektrisch' schlage ich vor, hinzuzufügen: 'nicht aber pyrotechnisch'. Denn das ist ja vor allem gemeint.

Achim

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Beitrag 7638538 [Alter Beitrag26. Juli 2016 um 15:17]

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Hallo an Alle,
erstmal: Sehr gute Idee mit der Tabelle, Marcel. Ich habe diese strukturtechnisch noch einmal überarbeitet, und in das nächste Konzept mit eingebunden. Außerdem habe ich ein Detail abgeändert. Der Kompromiss in der Tabelle ist aber gut. Deine anderen Vorschläge habe ich ebenso umgesetzt.
Bezüglich der umstrukturierten Klasse 2: Alle Starts der alten Klassen mit laminierten Tanks fallen automatisch in Klasse 3. Aus Gründen der Einfachheit würde ich daher auch in Klasse 2 & 3 eine Launchtube erlauben. So wäre das Problem gelöst. smile Ich persönlich wäre eigentlich auch lediglich für ein Verbot einer Launchtube in der Klasse 1. Warum die Verwendung einer Lauchtube in den anderen Klassen verbieten? Sie bringt Sicherheit (gerader Start), ist einfach zu bauen (kein Hindernis für Anfänger) und zudem wäre ein Verbot kompliziert zu verwalten (da sie früher erlaubt war).

Außerdem habe ich noch ein wichtiges Argument für die Verwendung einer Onboard-Kamera.
Auf einer Bodenaufnahme lässt sich wenig bis gar nicht abschätzen, wie hoch eine Wasserrakete geflogen ist. Ab etwa 100 Meter sieht das alles fast gleich aus. Ein Höhenmesser ist leicht manipuliert: Einmal ein Staubsauger und eine Tüte, fertig. Erst zusammen mit einer Onboard-Kamera, die eine grobe Schätzung zulässt, werden daher die Höhenmesserdaten glaubhaft. Wer einen Rekord aufstellen möchte, wird schon 10-20€ auftreiben können, um eine unter 20g schwere Kamera an der Rakete befestigen zu können. Daher ist in diesem Konzept auch wieder die Vorschrift einer Onboard-Kamera enthalten. Ausnahme bleibt aber Klasse 1. Was meint ihr dazu?

Hier nun also das Konzept:

KONZEPT 3: Regelwerk für einen deutschen Wasserraketenrekord
Das vorliegende Regelwerk wurde von erfahrenen Wasserraketenbauern erarbeitet.
Es soll faire Wettbewerbsbedingungen zur Aufstellung von Wasserraketen-Höhenrekorden in Deutschland schaffen.
Unabhängig von diesem Regelwerk sind aktuelle Gesetzte und behördliche Vorgaben zu beachten.

1) Gesetzliche Vorgaben
Beim Start einer Wasserrakete sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten (§19 und §20 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), detaillierte Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden/Ämtern). Es sollte vor dem Start sichergestellt werden, dass:
- Weder Personen noch Sachen durch den Start, Flug und die Landung der Rakete gefährdet werden
- Der Eigentümer des Start-/Landeplatzes das Starten/Landen von Wasserraketen gestattet
- Die gesetzlich zulässige Flughöhe nicht überschritten wird
- Vor Überschreiten der zulässigen Flughöhe eine entsprechende Aufstiegsgenehmigung vorliegt.


2) Rekordklassen
Ein Höhenrekord kann in verschiedenen Rekord-Klassen aufgestellt werden:
Klasse 1:
Wasserraketen auf Basis einer einzigen Kunststoff-Flasche. Verschiedene Unterklassen (A,B,C,D) mit verschiedenen Maximalvolumina.
Aktueller Rekord: ---
Klasse 2:
Einstufige Wasserraketen mit beliebigen Tankvolumen auf Basis mehrerer Kunststoff-Flaschen, jedoch maximal 1,5L Wasservolumen.
Aktueller Rekord: ---
Klasse 3:
Einstufige Wasserraketen mit beliebigen Tankvolumen auf Basis mehrerer Kunststoff-Flaschen sowie einer Glasfaser- oder Kohlefaserverstärkung.
Aktueller Rekord: 290m / RaketfuedRockets
Klasse 4:
Offene Klasse: Einstufige, mehrstufige sowie Cluster-Raketen ohne weitere Beschränkungen.
Aktueller Rekord: ---



Hierbei gilt: Ein Höhenrekord der Klassen 1,2 und 3 kann (bei Übertreffen des vorherigen Rekords) ebenso in Klasse 4 gelten.

3) Technische Vorgaben

3.1) Aufbau der Rakete:
- Alle Einzelkomponenten (Drucktank der Klasse 2/3/4, Spitze, Leitwerke, Bergungssystem) müssen selbst gebaut worden sein.
- Während der Start-, Flug- und Landephase dürfen sich aus Sicherheitsgründen keine Komponenten unkontrolliert von der Rakete lösen.
- Die Rakete muss mit einem Bergungssystem ausgestattet sein.
- Zusätzliche Teile, die sich während der Start-, Flug- und Landephase kontrolliert von der Rakete lösen (z.B. Booster) müssen sicher landen (Bergungssystem)
- Die Rakete muss mehrfach verwendbar sein und beim Rekordflug keinen Schaden nehmen

3.2) Antrieb der Rakete:
Die Wasserrakete darf nur mit Wasser und Luft angetrieben werden.
Der Druck und das Mischungsverhältnis zwischen Luft und Wasser sind frei wählbar (ausgenommen Klasse 2: Hier beträgt das maximale Wasservolumen 1,5 Liter).
Zur Erzeugung von Schaum darf sich in dem Wasser zusätzlich biologisch abbaubares Spülmittel/Seife befinden.


3.3) Die Startrampe:
Die Startrampe muss über einen Auslösemechanismus verfügen, der einen sicheren kontrollierten Start der Rakete gewährleistet. Ein System, das bei Erreichen eines Maximaldrucks automatisch startet (z. B. Korken), ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Die Startrampe darf bei den Klassen 2, 3 und 4 mit einer Launchtube (Rohr innerhalb der Rakete) ausgestattet sein. Die Launchtube darf beim Start nicht beschädigt und nicht von der Startrampe gelöst werden.


3.4) Bergung der Rakete:
Das Bergungssystem muss so aufgebaut sein, dass die Rakete unbeschadet landet.
Zum Auslösen des Bergungssystems können unterschiedliche Techniken (elektronisch, mechanisch) eingesetzt werden, allerdings keine pyrotechnischen Systeme. Es dürfen sowohl industriell hergestellte als auch selbst gebaute Fallschirme eingesetzt werden.



4) Flug und Rekordantrag

4.1) Der Start:
Die Rakete muss von einer am Boden stehenden Startrampe sicher gestartet werden und unbeschadet landen.

4.2) Messung der Flughöhe:
Die Höhe muss mit einem luftdruckabhängigen Höhenmesser gemessen werden. Der Höhenmesser muss kommerziell erwerbbar sein oder von einem vertrauenswürdigen Forschungsinstitut stammen, sowie die Flugdaten grafisch darstellen können. Eigenbauten sind nicht zulässig.

4.3) Dokumentation des Starts:
Der Start muss mithilfe einer Bodenkamera dokumentiert werden, die Start, Flug und Ladung filmt. Eine Onboard-Kamera, die den Film aus Sicht der Rakete filmt ist bei den Klassen 2.3 und 4 ebenso erfordelich.
Die Flugdaten müssen als Grafik (Flugkurve) erfasst werden.

4.4) Registrierung der Flugdaten:
Die hier zum Download erhältlichen PDF-Formulare dienen der einheitlichen Dokumentation und Registrierung von Wasserraketenflügen. Jeder Höhenrekord kann durch das Posten der entsprechenden Unterlagen (Ausgefülltes Formular, Grafische Darstellung der Flugdaten (Flugkurve), Video und ggf. Fotos ) hier im Forum registriert werden.

PDF: Formular für Wasserraketen Höhenrekord

5) Sonstiges
Dieses Regelwerk stimmt zu weiten Teilen mit dem Regelwerk der WRA2 (Water Rocket Achievement World Record Association) überein, jedoch sind die Klassen der WRA2 anders Kategorisiert. Für einen Weltrekord sind zudem einige weitere Bestimmung zu beachten.

Geändert von RaketfuedRockets am 26. Juli 2016 um 15:52


"Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder." -Sergei Koroljow, russischer Raketenpionier

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Beitrag 7638547 [Alter Beitrag26. Juli 2016 um 19:44]

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@Julian:
Da ist es Dir also gelungen, anscheinend Totgeglaubte wieder zum Leben zu erwecken:

Zitat:
Eine Onboard-Kamera, die den Film aus Sicht der Rakete filmt ist bei den Klassen 2.3 und 4 ebenso erforderlich



Nein! Die Aufnahme einer Onboard-Kamera beweist gar nichts, außer dass eine Rakete geflogen ist und ein Fallschirm herauskam. Das kann die Flugkurve eines Höhenmessers viel besser zeigen!

Zitat:
Auf einer Bodenaufnahme lässt sich wenig bis gar nicht abschätzen, wie hoch eine Wasserrakete geflogen ist ...



Ist auch nicht der Sinn eines vom Boden aus aufgenommenen Videos. Es soll vielmehr die gelungene Landung zeigen. Die Zeiten sollten dann auch mit der Flugkurve korrelieren.

Zitat:
Ein Höhenmesser ist leicht manipuliert: Einmal ein Staubsauger und eine Tüte, fertig



Bitte mach das mal vor und stelle die Flugkurve zur Begutachtung hier rein.

Zitat:
Verwendung einer Lauchtube ... wäre ein Verbot kompliziert zu verwalten (da sie früher erlaubt war)



Das Argument verstehe ich nicht.

@Alle:
Ich glaube, in der Tabelle fehlt noch ein Kreuz bzw. Punkt: Druckaufbau mit Kompressor oder Pumpe sollte auch in Klasse 3 möglich sein.

Zitat:
Dieses Regelwerk stimmt zu weiten Teilen mit dem Regelwerk der WRA2 (Water Rocket Achievement World Record Association) überein



besser:

"Dieses Regelwerk ist in Teilen an das Regelwerk der WRA2 (Water Rocket Achievement World Record Association) angelehnt"

Ich wiederhole mich: "Ich schlage vor, dass wir uns erst einmal im Grundsatz einigen, bevor en Detail die Feinheiten der Regeln aufgeschrieben werden."

Gruß Achim

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Beitrag 7638548 [Alter Beitrag26. Juli 2016 um 20:44]

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Zitat:
Da ist es Dir also gelungen, anscheinend Totgeglaubte wieder zum Leben zu erwecken.


Hallo Achim,
freut mich erstmal, Deinen Auferstehungsglauben gestärkt zu haben. Da wir das geklärt haben, können wir ja optimistisch in die Zukunft (hoffentlich mit einem guten Regelwerk) schauen.

Dein Einwand mit der Flugkurve ist berechtigt, ich hatte in dem Moment nicht mehr auf dem Schirm, dass andere Höhenmesser kategorisch ausgeschlossen wurden.

Nachdem dies geklärt wäre, versuche ich nun eben einmal das Argument, ein Launchtube-Verbot wäre schwer zu verwalten, noch genauer auszuführen - am besten mit Deinem eigenen Zitat:

Zitat:
Wir sollten dann in der veröffentlichten "ewigen Bestenliste" - wenn wir die denn zustande bringen - eine Anmerkung machen, ab welchem Zeitpunkt die Bedingungen 'unlaminiert' und 'ohne Launchtube' in der auf max. 1,5 Liter Wasser reglementierten Klasse 2 eingeführt wurden.



Wäre es nicht wesentlich einfacher und für jeden verständlicher, eine Launchtube einfach zu erlauben? Die Rekorde der alten Klasse, welche mit GFK erreicht wurden, würden dann einfach in Klasse 3 zählen, die Rekorde ohne GFK in Klasse 2. Ein Datum ab dem sich Regeln in einer gewissen Klasse ändern - das ist alles andere als trivial.


Zitat:
Ich wiederhole mich: "Ich schlage vor, dass wir uns erst einmal im Grundsatz einigen, bevor en Detail die Feinheiten der Regeln aufgeschrieben werden."



Hast Du nicht selbst zu Marcel gesagt:
Zitat:
Deine Tabelle finde ich gut. Sie macht das Ganze sehr übersichtlich. Ich denke, darauf sollten wir uns einigen.


Da auch wir als Team weitestgehend mit dieser Tabelle einverstanden waren, und nur noch einige Details offen sind (Launchtube, Onboard-Kamera) ist denke ich doch der Grundsatz schon lange erreicht, oder? Denn was sollen denn sonst die Details sein, als das was wir gerade besprechen?

Zu deinem Verbesserungsvorschlag bezüglich des Absatzes, der die WRA2 betrifft:
Inzwischen sind wir tatsächlich soweit von dem internationalen Regelwerk abgekommen, dass eine entsprechende Umformulierung sinnvoll sein wird. Das kommt dann in der nächsten, überarbeiteten Fassung.

Zuletzt würde ich, oder besser gesagt würden wir als Team, auch noch etwas zu bedenken geben:
Und zwar, dass das Ergebnisse der hier (gewünschten) Debatte nur dann möglichst gut sein kann, wenn alle einen professionellen, ruhigen Umgang miteinander pflegen.

Mit freundlichen Grüßen
Das Raketfued-Team


Geändert von RaketfuedRockets am 26. Juli 2016 um 20:52


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Beitrag 7638552 [Alter Beitrag26. Juli 2016 um 21:19]

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KONZEPT 4: Regelwerk für einen deutschen Wasserraketenrekord
Das vorliegende Regelwerk wurde von erfahrenen Wasserraketenbauern erarbeitet.
Es soll faire Wettbewerbsbedingungen zur Aufstellung von Wasserraketen-Höhenrekorden in Deutschland schaffen.
Unabhängig von diesem Regelwerk sind aktuelle Gesetzte und behördliche Vorgaben zu beachten.

1) Gesetzliche Vorgaben
Beim Start einer Wasserrakete sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten (§19 und §20 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), detaillierte Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden/Ämtern). Es sollte vor dem Start sichergestellt werden, dass:
- Weder Personen noch Sachen durch den Start, Flug und die Landung der Rakete gefährdet werden
- Der Eigentümer des Start-/Landeplatzes das Starten/Landen von Wasserraketen gestattet
- Die gesetzlich zulässige Flughöhe nicht überschritten wird
- Vor Überschreiten der zulässigen Flughöhe eine entsprechende Aufstiegsgenehmigung vorliegt.


2) Rekordklassen
Ein Höhenrekord kann in verschiedenen Rekord-Klassen aufgestellt werden:
Klasse 1:
Wasserraketen auf Basis einer einzigen Kunststoff-Flasche. Verschiedene Unterklassen (A,B,C,D) mit verschiedenen Maximalvolumina.
Aktueller Rekord: ---
Klasse 2:
Einstufige Wasserraketen mit beliebigen Tankvolumen auf Basis mehrerer Kunststoff-Flaschen, jedoch maximal 1,5L Wasservolumen.
Aktueller Rekord: 239m | O Shova
Klasse 3:
Einstufige Wasserraketen mit beliebigen Tankvolumen auf Basis mehrerer Kunststoff-Flaschen sowie einer Glasfaser- oder Kohlefaserverstärkung.
Aktueller Rekord: 290m | Raketfued Rockets
Klasse 4:
Offene Klasse: Einstufige, mehrstufige sowie Cluster-Raketen ohne weitere Beschränkungen.
Aktueller Rekord: 290m | Raketfued Rockets



Hierbei gilt: Ein Höhenrekord der Klassen 1,2 und 3 kann (bei Übertreffen des vorherigen Rekords) ebenso in Klasse 4 gelten.

3) Technische Vorgaben

3.1) Aufbau der Rakete:
- Alle Einzelkomponenten (Drucktank der Klasse 2/3/4, Spitze, Leitwerke, Bergungssystem) müssen selbst gebaut worden sein.
- Während der Start-, Flug- und Landephase dürfen sich aus Sicherheitsgründen keine Komponenten unkontrolliert von der Rakete lösen.
- Die Rakete muss mit einem Bergungssystem ausgestattet sein.
- Zusätzliche Teile, die sich während der Start-, Flug- und Landephase kontrolliert von der Rakete lösen (z.B. Booster) müssen sicher landen (Bergungssystem)
- Die Rakete muss mehrfach verwendbar sein und beim Rekordflug keinen Schaden nehmen

3.2) Antrieb der Rakete:
Die Wasserrakete darf nur mit Wasser und Luft angetrieben werden.
Der Druck und das Mischungsverhältnis zwischen Luft und Wasser sind frei wählbar (ausgenommen Klasse 2: Hier beträgt das maximale Wasservolumen 1,5 Liter).
Zur Erzeugung von Schaum darf sich in dem Wasser zusätzlich biologisch abbaubares Spülmittel/Seife befinden.


3.3) Die Startrampe:
Die Startrampe muss über einen Auslösemechanismus verfügen, der einen sicheren kontrollierten Start der Rakete gewährleistet. Ein System, das bei Erreichen eines Maximaldrucks automatisch startet (z. B. Korken), ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Die Startrampe darf bei den Klassen 2, 3 und 4 mit einer Launchtube (Rohr innerhalb der Rakete) ausgestattet sein. Die Launchtube darf beim Start nicht beschädigt und nicht von der Startrampe gelöst werden.


3.4) Bergung der Rakete:
Das Bergungssystem muss so aufgebaut sein, dass die Rakete unbeschadet landet.
Zum Auslösen des Bergungssystems können unterschiedliche Techniken (elektronisch, mechanisch) eingesetzt werden, allerdings keine pyrotechnischen Systeme. Es dürfen sowohl industriell hergestellte als auch selbst gebaute Fallschirme eingesetzt werden.



4) Flug und Rekordantrag

4.1) Der Start:
Die Rakete muss von einer am Boden stehenden Startrampe sicher gestartet werden und unbeschadet landen.

4.2) Messung der Flughöhe:
Die Höhe muss mit einem luftdruckabhängigen Höhenmesser gemessen werden. Der Höhenmesser muss kommerziell erwerbbar sein oder von einem vertrauenswürdigen Forschungsinstitut stammen, sowie die Flugdaten grafisch darstellen können. Eigenbauten sind nicht zulässig.

4.3) Dokumentation des Starts:
Der Start muss mithilfe einer Bodenkamera dokumentiert werden, die Start, Flug und Ladung filmt. Eine Onboard-Kamera, die den Film aus Sicht der Rakete filmt ist zusätzlich zu empfehlen.
Die Flugdaten müssen als Grafik (Flugkurve) erfasst werden.

4.4) Registrierung der Flugdaten:
Die hier zum Download erhältlichen PDF-Formulare dienen der einheitlichen Dokumentation und Registrierung von Wasserraketenflügen. Jeder Höhenrekord kann durch das Posten der entsprechenden Unterlagen (Ausgefülltes Formular, Grafische Darstellung der Flugdaten (Flugkurve), Video und ggf. Fotos ) hier im Forum registriert werden.

PDF: Formular für Wasserraketen Höhenrekord

5) Sonstiges
Dieses Regelwerk stimmt nur Teilweise mit dem Regelwerk der WRA2 (Water Rocket Achievement World Record Association) überein. Aus diesem Grund ist das Aufstellen eines Weltrekords nicht mit dem hier vorhandenen Regelwerk möglich.

_______________________________________________________________________________

Bisherige Rekorde in den verschiedenen Klassen:

Klasse 1A:
---

Klasse 1B:
---

Klasse 1C:
---

Klasse 1D:
---

Klasse 2:
87m | Bäckchen
103,6m | Stefan Meyer
109m | Highflyer
127m | Stefan Meyer

Klasse 3:
290m | Raketfued Rockets

Klasse 4:
113m | Robby
126m | Scorpion_XIII
127m | Stefan Meyer
160m | Scorpion_XIII
290m | Raketfued Rockets

Geändert von RaketfuedRockets am 26. Juli 2016 um 21:21


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Beitrag 7638555 [Alter Beitrag26. Juli 2016 um 21:27]

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Kann es sein, dass wir uns irgendwie immer wieder um die selben Punkte drehen.

@Julian:
Zitat:
Ich habe diese strukturtechnisch noch einmal überarbeitet ...


Das Layout gefällt mir.

Zitat:
... ein wichtiges Argument für die Verwendung einer Onboard-Kamera...


Ich dachte, das Thema war abgehakt.
Ich weiß ja, dass Ihr tolle Filme von Euren Flügen macht (vom Boden und auch onboard).
Der Preis von 20 € und das geringe Gewicht sind sicherlich kein Hindernis.
Aber in diesem Punkt muss ich Achim Recht geben. Das Abschätzen/Auswerten der Höhe auf Grundlage eines Onboard-Videos ist so grob, dass man es auch gleich ganz lassen kann. Es gibt mehrere Parameter, die man für eine halbwegs brauchbare Auswertung benötigt. Die wird man aber in der Praxis nicht haben (ich spreche da aus beruflicher Erfahrung).
Wer diese Videos machen möchte, der kann es ja gerne tun - deshalb optional.

Zitat:
Ein Höhenmesser ist leicht manipuliert: ...


Das ist höchstens ein einfacher Funktionstest, mehr nicht.
Damit kriegt man aber keine realen Flugdaten (Kurve)!

Zitat:
Hierbei gilt: Ein Höhenrekord der Klassen 1,2 und 3 kann (bei Übertreffen des vorherigen Rekords) ebenso in Klasse 4 gelten.


Hä, das verstehe ich jetzt nicht.
Meinst Du damit, dass ein Höhenrekord aus einer Klasse auch in den anderen Klassen gewertet wird? Wieso zerbrechen wir uns dann den Kopf über die definition der Klassen? Ich dachte immer, Rekorde werden pro Klasse aufgestellt confused


@Achim:
Zitat:
Punkt: Druckaufbau mit Kompressor oder Pumpe sollte auch in Klasse 3 ...


OK, spricht nichts dagegen.


@Alle:
Die Tabelle der Klassen würde ich mit auf das Formular packen.
Anhang: protokoll_3.pdf

Zur Eingliederung der alten Rekorde.
Eine Möglichkeit wäre zu sagen, alt ist alt und ab dem Datum X gelten die neuen Regeln.
Neue Rekorde kann man dann allerdings nicht direkt vergleichen. Den Rekordhaltern gegenüber ist es auch nicht fair, wenn plötzlich die Spielregeln geändert werden.
Wenn man die Rekorde, wie von Julian vorgeschlagen, in eine neue Klasse überträgt, passt es aber eigentlich auch nicht. Die Bedingungen passen nicht zusammen.

Ich denke, es gibt drei Möglichkeiten.

1. Alte Rekorde bleiben bestehen, werden aber nicht in das neue System übertragen.
2. Eine neue Klasse (z. B. 3) wird so angepasst, das die alten Rekorde übernommen werden können.
3. Es wird für die alten Rekorde eine eigene Klasse erstellt, die die alten Regeln berücksichtigt. Mann könnte z. B. bei Klasse 2 auch zwei Untergruppen machen. 2A neue Regel, 2B die alten Regeln.

... ob wir mit diesen Klassen irgendwann fertig sind roll eyes (sarcastic)
... und gibt es eigentlich noch andere WARA-Flieger, die der ganze Kram hier interessiert?


Grüße aus dem aktuell absolut windstillen Kiel ..... wo sind eigentlich meine Raketen fg

Marcel





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Beitrag 7638556 [Alter Beitrag26. Juli 2016 um 21:59]

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@Julian
Als Du deinen letzten Beitrag gepostet hattest, war ich mit meinem noch nicht fertig. Wie ich sehe, hat sich das mit der onboard Kamera jetzt doch in Luft aufgelöst.
Das mit dem Einwand zur Manipulierung des Höhenmessers hat sich dann auch erledigt.

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Beitrag 7638557 [Alter Beitrag26. Juli 2016 um 22:03]

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Hallo Marcel,
ja das mit der Onboard-Kamera haben wir eingesehen, ist tatsächlich nicht unbedingt erforderlich. smile
Bezüglich der Klassen:
Eine einstufige Rakete mit Glasfaser kann höher fliegen als eine "unbeschränkte" Rakete z.B. eine zweistufige Rakete. Aus diesem Grund war meine Idee, in die unbeschränkte Klasse die anderen Klassen mit aufzunehmen, damit wir praktisch eine "Ultimativklasse" haben. Klar kann man das auch anders lösen...ich weiß auch nicht, was da sinnvoller wäre.

Ja, mit den Klassen sind wir anscheinend doch noch nicht ganz durch, es gibt da in der Tat Probleme beim Übernehmen der alten Rekorde. Ich versuche mir da mal nochmal was zu überlegen, was nicht zu kompliziert ist.

Achja noch einen Vorschlag: Dein neues Protokoll sieht gut aus! Nur wäre es von Vorteil, wenn die dortige Tabelle dann im Endeffekt die selbe Struktur wie im Forum hat. Aber keine Eile. wink

Julian

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Beitrag 7638558 [Alter Beitrag26. Juli 2016 um 22:38]

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Hallo Julian,
den Gedanken mit der GFK verstärkten Einflaschen-Rakete hatte ich auch schon.
Aber da muss mann ja nur sagen, Klasse 2 und 3 sind Ein- oder Mehrflaschenraketen. Mit den jeweiligen Kriterien pro Klasse unterscheiden sich die Klassen dann immer noch.
Es ist doch so, dass die Klassen aufeinander aufbauen. Von Klasse zu Klasse wird mehr erlaubt. Somit ist Klasse 4 dann Deine "Ultimativklasse", richtig?
Das letzte Formular hatte ich bereits vor Deiner Layoutbearbeitung fertig.
Ein endgültiges Formular erstelle ich, wenn alle Sachen geklärt sind.

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Hallo,

hier meine Anmerkungen zum KONZEPT 4:


Titel:

Der Titel des Threads heißt jetzt "Neuer Deutscher Rekord (290m) und Regelwerk".
-> Ich schlage vor, Rekordmeldung (290m) und Regelwerk voneinander zu trennen.

Die Bestenliste sollte ebenfalls separat geführt werden, entweder durch einen zu ernennenden WaRaler (Nachteil: nur ein und derselbe kann das) oder einen Moderator des Forums (wenn wir jemand gewinnen).


1) Gesetzliche Vorgaben:

"Der Eigentümer des Start-/Landeplatzes das Starten/Landen von Wasserraketen gestattet"
-> Ich schlage vor, das zu ändern in
"Der Eigentümer des Startplatzes das Starten von Wasserraketen gestattet"
Begründung: Raketen können durch unerwartete Ereignisse (Windböen, 'Weathercocking', usw.) fortgetragen werden. Das ist nicht immer vorhersehbar.

"Die gesetzlich zulässige Flughöhe nicht überschritten wird"
-> Ich schlage vor, das zu ändern in
"Die durch Gesetze bzw. Verordnungen zulässige Flughöhe nicht überschritten wird"

"Vor Überschreiten der zulässigen Flughöhe eine entsprechende Aufstiegsgenehmigung vorliegt"
-> Ich schlage vor, das zu ändern in
"bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums eine Flugverkehrsfreigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle eingeholt wurde"
(Quelle: Maurer, Lau, Schumb: "Vorbereitung zur Fachkundeprüfung für Modellraketen", S. 64)


2) Rekordklassen:

Die aktuellen Rekorde sollten nicht im Regelwerk geführt werden, sondern in einer separaten Tabell
(Zum Rekord mit 239m müsste es dann heißen: "O Shovah")

Tabelle der Anforderungen:
-> Bei der Klasse 2 wäre der Punkt für 'Launch-Tube' bei Klasse 2 zu löschen
(siehe die Tabelle von Marcel)


4) Flug und Rekordantrag:

-> Ich schlage vor, das zu ändern in " Flug und Rekordmeldung"


4.2) Messung der Flughöhe:

"luftdruckabhängigen Höhenmesser"
-> Ich schlage vor, das zu ändern in "luftdruckbasierten Höhenmesser"


4.4) Registrierung der Flugdaten:

"Jeder Höhenrekord kann ... hier im Forum registriert werden"
-> Ich schlage vor, das zu ändern in "Ein Höhenrekord kann ... hier im Forum angemeldet werden. Sind die Unterlagen unvollständig oder bestehen berechtigte Zweifel an deren Richtigkeit, kann die Meldung abgewiesen werden."
-> Ein Foto ist nicht optional, sondern vorgeschrieben) wegen laminiert / nicht laminiert


Zu den bisherigen Rekorden:
Ich sehe das mit der Kennzeichnung früherer Rekorde als nicht so problematisch an. Da kann man es ähnlich wie WRA2 machen. Auf deren Webseite sind ja auch entsprechende Kennzeichnungen mit einem Sternchen vorgesehen für Rekorde, die vor der Formierung der WRA2 aufgestellt wurden, wie etwa die von
- Sam Mullock
- Anti Gravity Research
- Robert Youens


Rekorde sollten aber nur in einer Klasse aufgeführt werden. Der Anmeldende sollte sich daher entscheiden, für welche Klasse er seinen Rekord anmeldet.


Zur Anmeldung:
Wer einen Rekord anmeldet (entweder für sich oder sein Team), muss Mitglied im Forum Raketenmodellbau.org sein, denn die Rekorde werden nicht mit voller Namensnennung, sondern mit dem Nickname (des Betreffenden bzw. des Teams) im Forum geführt.


Gruß Achim

laminare necesse est!

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Raketenvereine einem Verband beitreten sollten!
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