Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Erlaubnis nach §27 SprengG (T2-Schein): Formulierungshilfe
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Paul

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Paul

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Beitrag 117110 [Alter Beitrag05. April 2007 um 21:30]

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Hallo,
seit zwei Jahren bin ich ein stolzer Besitzer eines T-2 Scheines und ich dachte: "Jetzt kannst du dir auch was grösseres kaufen"confused Ist aber leider nicht so!!! Was mich ärgert ist das, dass die Eintragungen ganz unterschiedlich sind (jeder hat was anderes drin stehen). Wir haben doch alle ein Zeugnis bekommen und da steht genau drin was die Ausbildung umfaste.
Jetzt muss ich leider feststellen dass ich mit meinem Schein event . einen D12 von Estes kaufen kann. Rechtlich gesehene darf ich nicht mal einen BC kaufen, geschweige von einem Cesaroni oder AEROTECH.
Auf der Oli4 - Seite steht:
Die Motoren sind schon seit Mitte 2005 CE zertifiziert und dürfen von Inhabern einer Erlaubnis nach §27 SprengG mit entsprechendem Eintrag erworben werden.
Kann man das nicht schon früher festlegen die " ENTSPRECHENDE EINTRÄGE"???

Grüsse
Paul
Neil

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Neil

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Beitrag 117139 [Alter Beitrag06. April 2007 um 14:36]

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Hi,

ich glaube damals gab es noch nicht das Entsprechende Gesetz dazu. Somit auch nicht die Einträge. Es wurde hier aber schon darüber diskutiert was drin stehen muss. Man kann das ohne weiteres nachtragen lassen. Kostet leider nur etwas frown
Da du ja den gleichen Kurs gemacht hast wie ich, bist du da auch mit dem Empfehlungseintag zu deinem Beamten gegangen. Bei mir steht nähmlich drin, das ich >75g Treibladung verwenden darf. Es steht da keine Einschränkung woraus die Treibladung sein muss.

Gruß

Neil

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Paul

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Beitrag 117144 [Alter Beitrag06. April 2007 um 14:58]

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Hi Neil,
so einfach stelle ich mir das nicht vor. Ich kann doch nicht zu dem Beamten gehen und ihm sagen was ich da haben will. Ich habe da alles stehen was in meinem Zeugnis drin steht.
Wenn ich ein Führerschein der Klasse 3 habe, kann ich das doch nicht ohne weiteres die Klasse 2 oder 1 bekommen.
Ich meine, eventuell einen Brief von dem Lehrgangsträger als Grundlage für die Änderung wäre schon was.
Auch eine einheitliche Formulierung sollte -in meinen Augen- Klarheit schaffen.

Paul

Ps.
Zitat:
Es steht da keine Einschränkung woraus die Treibladung sein muss.



Ist klar, aber das bedeutet nicht dass du Explosivstoffe kaufen kannst und für die AEROTECH oder CESARONI sollte man das schon haben.

Geändert von Paul am 06. April 2007 um 15:02

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Beitrag 117156 [Alter Beitrag06. April 2007 um 18:55]

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Hi,

der Vergleich hinkt. Du hast einen Führerschein gemacht der Motorrad und LKW mit eingeschlossen hat. Danach wurden die Geestze geändert und für diese beiden Klassen muss ein Eintrag rein. Das ändert nichts daran, das du LKW fahren darfst. Nimm dieses Beispiel. Der alte deutsche rosa Lappen hat die Klassen 1, 2 und 3 gehabt. Jetzt dank EU gibt es sowas wie C, B etc. Wenn du zu dem Amt gehst und einen neuen Beantragst, bekommt du doch auch deine alten Klassen übertragen.
Wie gesagt, es steht hier irgendwo was man dem Beamten erzählen muss. Ich würde das einfach mal ausprobieren und fragen. Mehr als nein sagen kann er nicht.

Gruß

Neil

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J.Boegel

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Beitrag 117185 [Alter Beitrag07. April 2007 um 09:10]

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Zitat:
Original geschrieben von Neil

Wenn du zu dem Amt gehst und einen neuen Beantragst, bekommt du doch auch deine alten Klassen übertragen.




Eben, so sehe ich das auch. Wenn gesetzte u. dgl. angepaßt werden bedeutet das ja nicht automatisch das man Fähigkeiten im umgang mit XY verliert welche man ja vor her beherrschte.
Man wird ja nicht unfähig nur weil ein gestz geändert wird.

Jens

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Beitrag 117311 [Alter Beitrag09. April 2007 um 09:41]

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Zitat:
Wie gesagt, es steht hier irgendwo was man dem Beamten erzählen muss.


Zitat:
Man wird ja nicht unfähig nur weil ein gestz geändert wird.



Das hat mir sehr "geholfen" confused
Ich habe das so verstanden: " Wenn du Problem hast dann muss du dir selber helfen"

Paul
Tom

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Beitrag 117312 [Alter Beitrag09. April 2007 um 09:47]

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Die CTI Motoren sind in der Klasse RG zugelassen.
Sind in deinem Schein "Raketenmotoren der Klasse RG", neben den "Raketenmotoren der Klasse T2" eingetragen, dann kannst Du die CTI Motoren auch kaufen und fliegen.

Fehlt Dir der Eintrag der Klasse RG, dann lass ihn halt nachtragen.
Wo ist das Problem (ausser dass das Amt für den Eintrag Geld haben will)... ?

Gruß
Tom
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Beitrag 117318 [Alter Beitrag09. April 2007 um 12:03]

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Hallo Paul,

schau mal ganz nach vorne in diesen Thread. Da gibt Stefan ein Beispiel Text an den der Beamte bei dir nachtragen kann. Damit sollte das Problem gelöst sein.

Gruß

Neil

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Paul

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Beitrag 117325 [Alter Beitrag09. April 2007 um 12:56]

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Hallo,


Paul

Geändert von Paul am 14. März 2011 um 07:38

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Beitrag 7322900 [Alter Beitrag14. März 2011 um 07:37]

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Hallo,
in paar Wochen verliert mein Erlaubnis seine Gültigkeit, deswegen muss ich mich wieder mit dem Thema befassen - habe ich alles drin was ich brauche, oder nein !!!

Stefan hat folgendes vorgeschlagen:
Abteilung I.
Umgang, Verkehr und Verbringen von/mit Raketenmotoren gemäß Anlage III zum SprengG, Raketenmotoren der Klasse T2, Treibladungen/Treibsätze für Raketenmotore, NC- und Schwarzpulver sowie elektrische und pyrotechnische Anzündmittel.


und bei mir steht:

Raketenmotoren und Treibladungen/-sätze der Klasse T2 für den Flugmodellbau.

Was fehlt mir ( noch )? Was muss noch ergänzt werden ?
Bitte !!! Keine große Diskussion wink .... nur ein Satz was da noch eventuell rein muss.

Grüße
Paul
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