Autor | Thema |
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Kai A.
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Beitrag 10757
, Wo habe ich Treibsätze zu lagern?
[06. März 2002 um 10:52]
Hallo!
Ich habe heute morgen ein Antragsformular für die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz bei unserem örtlichen Ordungsamt geholt. Es wird u.a. gefragt, wo die "Treibladungsmittel" gelagert werden. (Das Formular ist natürlich jagd- und waffenspezifisch, Raketen waren der Bearbeiterin jedoch nicht unbekannt) Ja, wo lagere ich die Treibsätze nun? Ich habe eine Typ B-Verpackung, die für den Transport von radioaktiven Stoffen zugelassen ist, welche im Keller steht. Dort habe ich meine Treibsätze untergebracht. Ist das ausreichend, oder welche Kriterien habe ich zu erfüllen? Danke, Kai |
Tom
Grand Master of Rocketry
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Beitrag 10759
, Re: Wo habe ich Treibsätze zu lagern?
[06. März 2002 um 11:04]
Hmmm....
der Punkt ist scheinbar wieder einer der von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt wird. Ich habe mir einen Möbeltresor besorgt und dem Beamten dies kundgetan. Damit war er zufrieden. Der Tresor ist mit dem Mauerwerk verschraubt und die Schlüssel hab ich weggeworfen... Ne Spass bei Seite... Zu diesem Thema wird auf dem Lehrgang sehr genau eingegangen. Tom |
Hendrik
Senior Pyronaut
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Beitrag 10760
[06. März 2002 um 11:08]
Kai,
an sich benötigst Du zwei unbewohnte nicht nebeneinander stehende Räume. ZB. Bad (wenn die Frau nichts dagegen hat) und einen Kellerraum. 2, da Du Treibsätze und Zünder wegen ihrer Lagergruppen getrennt voneinander lagern mußt. Was Du noch brauchst, wäre eine Druckentlastungsfläche, sprich Fenster oder Kellerlichtschacht, da sich dann die Lagermenge in diesem Raum verdoppelt. Weiterhin Sicherheitsgelasse. D.h. einen kleinen Blechschrank oder größere Kassette mit Schloß oder ein Gelaß aus 20 mm starken geleimten, an den Ecken verzahnten und mit Schloß versehenem Holz, also selfmade-Kiste! Des weiteren freie Fluchtwege und einen (min. 6 kg) Feuerlöscher. Das wars im großen und ganzen. Diese Örtlichkeiten brauchst Du aber NICHT bei der Unbedenklöichkeitsbescheinigung nachweisen sondern erst, wenn Du nach anerkannter Fachkunde den Erlaubnisschein entgültig beantragst! Ich denke das wars im großen und ganzen. Viele Grüße, Hendrik SOL-2 Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise. Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher http://solaris.raketenmodellbau.org Solaris-RMBder Verein fürs Forum. |
Hendrik
Senior Pyronaut
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Beitrag 10761
[06. März 2002 um 11:11]
Achso,
es dürfen keine leicht entzündlichen Stoffe zusätzlich im Lagerraum vorhanden sein. Drum scheidet eine Garage nebst Auto (wegen Sprit im Tank) aus, es sei denn, man parkt den Rest seines Lebens ausßerhalb der Garage... Hendrik SOL-2 Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise. Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher http://solaris.raketenmodellbau.org Solaris-RMBder Verein fürs Forum. |
Kai A.
Moderator Registriert seit: Aug 2001 Wohnort: Salzgitter Verein: RAMOG e.V. Beiträge: 586 Status: Offline |
Beitrag 10762
[06. März 2002 um 11:21]
Hi!
Nun gut, ich muß das erst später nachweisen, aber die Frage ist in dem Antragsformular gestellt, wird also bestimmt nicht unwichtig sein. Die Kiste ist etwa so gebaut, wie Du (Hendrik) sie beschrieben hast (nur stabiler ). Habe ein Bild angehängt, das einen Teil zeigt. Glücklicherweise habe ich zwei Kellerräume zur Verfügung, sodaß ich die Treibsätze und die Zünder getrennt lagern kann (ich lach mich tot). Morgen werde ich wahrscheinlich nach meinem Waffenschein gefragt...hmmpf.... Kai Folgende Datei wurde angehängt: |
Andreas H.
Grand Master of Rocketry
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Beitrag 10764
[06. März 2002 um 12:37]
Hallo Hendrik,
Ich hätte dazu ein paar Fragen. Wo ist diese Regelung so genau beschrieben, denn im Sprengstoffgesetz finde ich nur globale Dinge zur Lagerung? Wiegroß ist die zulässige Lagermenge? Was gilt da für den T1-Bereich, da hier jeder unkontrolliert Mengen von frei verkäuflichen Treibsätzen anhäufen kann, die letztendlich das gleiche Gefahrenpotential haben wie T2-Treibsätze? Gruß Andreas |
Hendrik
Senior Pyronaut
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Beitrag 10766
[06. März 2002 um 12:59]
Hallo Andreas,
man findet dies alles in der 2. SprengV. Viele Grüße, Hendrik SOL-2 Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer. Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise. Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher http://solaris.raketenmodellbau.org Solaris-RMBder Verein fürs Forum. |
Kai A.
Moderator Registriert seit: Aug 2001 Wohnort: Salzgitter Verein: RAMOG e.V. Beiträge: 586 Status: Offline |
Beitrag 10768
[06. März 2002 um 13:28]
Ich habe gerade nach dem Regelwerk gesucht und habe diese Seite gefunden, die eine umfassende Sammlung an Gesetzestexten und Verwaltungsvorschriften bietet.
Gruß, Kai |
Tom
Grand Master of Rocketry
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Beitrag 10771
[06. März 2002 um 13:37]
Und ?
Schon in die Linkliste eingetragen ? Tom |
Kai A.
Moderator Registriert seit: Aug 2001 Wohnort: Salzgitter Verein: RAMOG e.V. Beiträge: 586 Status: Offline |
Beitrag 10772
[06. März 2002 um 13:51]
Zitat: Hatte ich gerade vor, muss aber noch auf eine Mail von Engelbert antworten und dann noch ein bißchen arbeiten (oje, Zeit im Nacken..) und dann mache ich das. Brauchst Du Dich nicht zu bemühen. Kai |