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Rainer

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Beitrag 51200 , Veranstalterhaftpflicht, ja oder nein? [Alter Beitrag24. Juni 2004 um 12:37]

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Wenn man von einem Sportverein ( Fußball )
gebeten wird anlässlich deren Sommerfest, zu dem
auch die Öffentlichkeit Zugang hat, doch mal mit einigen wenigen Leutchen Raketenstarts (T1) als Programmpunkt des Sportvereins zur Unterhaltung beizutragen, müssen die paar Starter dann eine gesonderte Veranstalter-haftpflichtversicherung abschliessen, Erlaubnisse einholen etc. ? Oder braucht man das alles nicht, da der Fußballclub gleichzeitig Grundstückseigentümer und Veranstalter des Sommerfestes ist und die Raketenstarter, T1 wie bereits geschrieben, lediglich als Attraktion selbst einlädt? Einzelversicherung der Starter und Einrichtung von Sicherheitszonen während der Starts ist natürlich selbstverständlich.

IMHO ein Ponyreiten für die Kinder während dieses Festes wird ja auch nicht vom Ponyhalter extra versichert, da er ja nicht der Veranstalter des Sommerfestes sondern lediglich eingeladener Unterhaltungspunkt ist.

Kann mir kaum Vorstellen, dass beim Nicolaunch ( hallo Neil ) eine
extra Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden müsste, nur weil da ein paar
Leutchen im Vorbeifahren zugucken oder Spaziergänger interessiert stehen
bleiben und sich die Starts ansehen.

Euere Meinungen bitte ! Danke !

VG
Rainer
Neil

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Neil

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Beitrag 51202 [Alter Beitrag24. Juni 2004 um 12:46]

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Hi,

das war damals ein privater Treff von Freunden der Raketenszene und keine öffentliche Veranstaltung. Presse war ja auch nicht da.
Ich frage mich sowieso wo eine Veranstaltung eine Versicherung braucht. Hat das was mit gefahrne zu tun, die durch große Menschenmengen hervorgehen?

Gruß

Neil

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MikeHB

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MikeHB

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Beitrag 51207 [Alter Beitrag24. Juni 2004 um 12:56]

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Moin Rainerle. wink
Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann, habe aber meine Sicht der Dinge mal zusammengefasst:

Unterschied zwischen öffentlicher und nicht öffentlicher Veranstaltung: Wenn jemand zu etwas öffentlich einläd, schriftlich, per Plakat usw. ist diese Veranstaltung öffentlich. In diesem Fall benötigt der Veranstalter eine Veranstalterhaftpflicht. Gehst Du mit Karl Daddel auf eine Wiese uns machst Dein Ding brauchst Du keine, auch wenn zufällige Zuschauer dabei sind.

Eine Veranstalterhaftplicht deckt u.a. folgenden Fall ab: Ein Besucher latscht über Gelände, tritt in ein Kaninchenloch und bricht sich das Bein. Er kann Dich (den Veranstalter) haftbar machen dafür! In diesem Fall zahlt die Versicherung.

BTW: Der Ponnyhalter muss gegen Schäden versichert sein, die in direktem Zusammenhang mit den Hoppas stehen. Kind wird gebisse: Haftplicht!

Der Halter eines Luftfahrzeuges, zu dem auch unsere Raketen zählen, ist eh verplichtet eine Haftplichtversicherung abzuschließen, dies ist unabhängig von der Veranstalterhaftplicht!

HTH

VG
Michael

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Hendrik

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Beitrag 51211 [Alter Beitrag24. Juni 2004 um 13:07]

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Kommt immer darauf an, wie groß man die Sache aufzieht.

Ist man sozusagen auf einem Privatgelände, z. B. auf seinem eigenen Acker, wie bei Jens Bögel, und man trifft sich privat mit Freunden, dann ist dies ein Privattreffen, wo man das Ordnungsamt nicht zu fragen braucht und nachtürlich auf keine Veranstalterhaftpflicht.

Ansonsten müßte ja z.B. jeder Modellflugverein für jedes Wochenende eine Flugveranstaltung anmelden, weil sich die Modelllflugfreunde dort zum Fliegen treffen!

Anders ist es dann bei einem öffentlich ausgeschriebenen Flugtag, mit Plakaten, Handouts, Zeitungsartikeln und Zuschauern!

Wir treffen uns zum Bsp. zum SOLARIS-Gründungsfliegen ebenfalls privat, ein kleiner Kreis, der in die SOLARIS eintritt, ansonsten braucht keiner zu kommen!, und man trifft sich auf einem Privatgelände zum Modellchen fliegen auf einem Modellflugplatz. Da benötigt man keine Veranstalterhaftpflicht, weil man nichts veranstaltet...

Ganz einfache Kiste.

SOL-2

Die Wissenschaft hat keine moralische Dimension. Sie ist wie ein Messer.
Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Rainer

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Beitrag 51214 [Alter Beitrag24. Juni 2004 um 13:16]

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Danke für Euere Antworten,
so ähnlich sehe ich das auch, denn Veranstalter der
_öffentlichen_ Veranstaltung ist ja der Sportverein
und wir sind nur die kleinen Fische am Rande, die nichts
dazu können, wenn sich einer auf dem Veranstaltungsgelände
ein Bein bricht, dafür ist dann der Sportverein zuständig.

Werben werden die natürlich für _ihr_ Sommerfest, was kann ich dafür
wenn die die paar Raketeure als Programmpunkt mit aufführen, oder ?
Auf deren Werbung habe ich doch keinen Einfluss, denn _die_ werben ja
für ihr Sommerfest "mit Belustigung" und nicht speziell für einen
Raketenflugtag - richtig ? confused

VG
Rainer
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Beitrag 51257 [Alter Beitrag24. Juni 2004 um 20:18]

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Zitat:
Original geschrieben von Rainer


Werben werden die natürlich für _ihr_ Sommerfest, was kann ich dafür
wenn die die paar Raketeure als Programmpunkt mit aufführen, oder ?
Auf deren Werbung habe ich doch keinen Einfluss, denn _die_ werben ja
für ihr Sommerfest "mit Belustigung" und nicht speziell für einen
Raketenflugtag - richtig ? confused

VG
Rainer





Ich weiß nun nicht genau, was Du meinst, Rainer!

Na klar, wenn ich auf eine Veranstaltung eines Dritten gehe, um dessen Veranstaltung mit Raketenflügen abzurunden, dann brauche ICH dafür KEINE Veranstalterhaftpflicht sondern eben der Veranstalter, dessen GAST ich bin!

Viele Grüße,

Hendrik

SOL-2

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Rainer

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Beitrag 51271 [Alter Beitrag24. Juni 2004 um 21:10]

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Jau !
Genau so ist dass auch. Denn mit meinen
paar Kumpels bin ja eben nicht ich der Ver-
anstalter oder der tatsächliche Gastgeber. Und ein
größerer Sportverein mit fast 200 Mitgliedern wird
mit Sicherheit seine entsprechenden Versicherungen
haben.

Und was sage ich eventuell plötzlich auftauchenden,
freundlichen, unwissenden grünen Besuchern ? Denen zeige
ich die Originalverpackung meiner BAM-SF Motoren und die ent-
sprechenden Auszüge der Gesetzestexte. Die habe
ich in meinem Munitionskoffer als "Flyer zum Mitnehmen"
immer dabei, genau so als ob ich auf Opa´s Wiese wäre,
und gebe ihnen gleich die Durchwahlnummer des
Beamten, der mich mal auf seine Dienststelle einlud,
Sprengstoffrechtlich und Luftrechtmäßig abklopfte und
hinterher auch schlauer und netter als vorher war.

Aber: "Gebranntes Kind scheut das Feuer" und vielleicht hat
der Nette gerade Urlaub. Für den Fall habe ich dann
auch noch sicherheitshalber den Einstellungsbescheid der
Staatsanwaltschaft im Koffer. Man weiß ja nie, wer einen
gerade wieder so besonders richtig lieb hat. roll eyes (sarcastic)

Danke für Euer Mitdenken und die Ratschläge ! wavey

VG
Rainer
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