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Rolf

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Rolf

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Beitrag 43645 , Re: Re: Chemie [Alter Beitrag09. Februar 2004 um 17:42]

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Zitat:
Original geschrieben von Hendrik
...darfst Du noch lange nicht das Herstellen explosionsgefährlicher Stoffe betreiben. Reale und ausgestellte Ausnahmen sind mir diesbezüglich auch nicht bekannt, unabhängig von der SprengVO...



Na ja, das stimmt so nicht: An der Uni kan man im Rahmen eines Forschungsvorhabens ohne irgendeine Erlaubnis nach §§ 7/27 forschen (siehe Gesetz oben). Kenne hier explizit zwei praktische, aktuelle und reale Beispiele. Desweiteren ist ja der Herstellerschein auch kein Privileg, sondern nur eine Frage der Ausbildung.

Zitat:
Rein rechtlich dürfen wir noch nicht einmal, auch mit Fachkundezeugnis und Erlaubnis gemäß §27, nur einen einzigen Motor auf einem Prüfstand abbrennen...



Nein, mit der entsprechenden Fachkunde incl. Fachkundezeugnis (Herstellen, Verarbeiten und testen) ist es jederzeit erlaubt. Der Begriff §27 ist hier fehl am Platze, vor allem, wenn man ihn nur im Zusammenhang mit Spielzeugraketen gebraucht. §27 bezieht sich auf den gesamten Bereich des SprengG, je nach Einschränkungen. Ist halt wie der Führerschein. Da gibt es auch verschiedene Einschränkungen. Wohl dem, der die Prüfung für alles abgelegt hat (I, II, III, IV, V usw.). Der Rest darf halt nur Auto fahren (=T2). Ohne darf man gar nix, äh Fahrrad fahren ;-)

Denke aber, das weiß jeder. Eben nur für die, welchen das nicht so klar ist. Das Zauberwort heist eben immer "FACHKUNDE" und das ist gut so.
Hendrik

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Beitrag 43649 , Re: Re: Re: Chemie [Alter Beitrag09. Februar 2004 um 19:51]

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Zitat:
Original geschrieben von Rolf


Na ja, das stimmt so nicht: An der Uni kan man im Rahmen eines Forschungsvorhabens ohne irgendeine Erlaubnis nach §§ 7/27 forschen (siehe Gesetz oben). Kenne hier explizit zwei praktische, aktuelle und reale Beispiele. Desweiteren ist ja der Herstellerschein auch kein Privileg, sondern nur eine Frage der Ausbildung.





Hallo Rolf,

die anfängliche Frage basierte darauf, ob man einfach als Chemielaborant mit seiner Ausbildung auch gleichzeitig den Freifahrtsschein zum Selbstbau von explosionsgefährlichen Stoffen hat. Und das mußt Du doch wohl ebenfalls verneinen. Natürlich kann man im Namen der Forschung und Lehre mehr tun und lassen. Jedoch hast Du als Chemielaborant Deine Ausbildung abgeschlossen, gehst nicht in die Uni und darfst zu Hause nichts mischen. Klar ist die Forschung an der Uni nicht an eine Erlaubnis nach §27 gebunden! Dennoch darf ein Privatmensch zu Hause wohl kaum was mischen, es sei den, er wohnt in einer sprengstoffrechlich abgesegneten Herstellungsstätte... blooooß, sollten dies nicht unbewohnte Räume sein?!!!



Zitat:
Original geschrieben von Rolf


Nein, mit der entsprechenden Fachkunde incl. Fachkundezeugnis (Herstellen, Verarbeiten und testen) ist es jederzeit erlaubt. Der Begriff §27 ist hier fehl am Platze, vor allem, wenn man ihn nur im Zusammenhang mit Spielzeugraketen gebraucht. §27 bezieht sich auf den gesamten Bereich des SprengG, je nach Einschränkungen. Ist halt wie der Führerschein. Da gibt es auch verschiedene Einschränkungen. Wohl dem, der die Prüfung für alles abgelegt hat (I, II, III, IV, V usw.). Der Rest darf halt nur Auto fahren (=T2). Ohne darf man gar nix, äh Fahrrad fahren ;-)

Denke aber, das weiß jeder. Eben nur für die, welchen das nicht so klar ist. Das Zauberwort heist eben immer "FACHKUNDE" und das ist gut so.




Wir reden hier von einem ganz normalen T2-Schein, wie ihn die meisten der Vergangenheit ausgestellt bekommen haben. Darin steht, "Umgang, ausgenommen Herstellen und Wiedergewinnen". Also, ein ganz normaler T2ler ohne jegliche weitere pyrotechnische Ausbildung darf noch nicht einmal rein rechtlich einen Motor testen, da er kein Testen drin hat.
Klar kann man mit einer entsprechenden Fachkunde auch in D alles, bloß ist dies nicht das Thema hier. Hier geht es um den Chemielaboranten um die Ecke und ggf. um einen stinknormalen T2-Schein zum Kaufen und Fliegen von Motoren mit mehr als 20 g Treibstoff.
Ich hatte mich in meinem Posting nicht klar genug ausgedrückt. Die Fachkunde, die ich meinte, ist die Fachkunde, die Dir z.B. die RAMOG auf einem ihrer Lehrgänge bescheinigt.

Viele Grüße,

Hendrik

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Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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Beitrag 43650 , Re: Re: Re: Re: Chemie [Alter Beitrag09. Februar 2004 um 20:07]

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Zitat:
Original geschrieben von Hendrik
Ich hatte mich in meinem Posting nicht klar genug ausgedrückt...



Stimmt big grin , war mir zwar klar, aber bestimmt nicht jedem.
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